Die Zuchtgenehmigung
Was ist das?
Die Zuchtgenehmigung(ZG) ist die amtliche Erlaubnis um in Deutschland mit Sittichen und Papageien zu züchten und mit diesen zu handeln.
Kann jeder eine ZG bekommen?
Im Grunde bekommt jeder eine Zuchtgenehmigung der volljährig ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
§17 g Tierseuchengesetz bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Zuchtgenehmigung erteilt wird:
(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um 1. von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder 2. mit diesen Tieren zu handeln, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn 1. Die Tätigkeit verantwortliche Person die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde hat und 2. die zur Bekämpfung der Psittakose erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind.
Zu welcher Behörde muss ich?
Wende dich am Besten ans Veterinäramt oder Ornundsamt. Dort bekommst du einen schriftlichen Antrag und du bekommst mitgeteilt wie hoch die Kosten für die ZG sind.
Erfülle ich die Voraussetzungen?
1. Sachkunde: Entweder muss man eine schriftliche und mündliche Prüfung zu den folgenden Themen ablegen:
- Zucht,Haltung und Ernährung von Sittichen und Papageien
- Bundesseuchengesetz,Tierseuchengesetz,Tierschutzgesetz, Psittakose-Verordnung
2.Zuverlässigkeit: Diese wird durch ein polizeiliches Führungszeugnis nach gewiesen.
3. Quarantäne: Man muss einen extra Quarantäneraum vorweisen können,am besten gefliest.
Ich möchte aber nur 1 mal privat züchten. Brauche ich eine ZG?
Ganz klar ja! Ist in der Psittakose-Verordnung vorgeschrieben.
Gilt die ZG immer?
Nein, diese kann wiederrufen werden. Außerdem gilt sich nur für die beantragte Adresse, bei einem Umzug muss die ZG neu beantragt werden.
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